Alleinerziehende
Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern. Vor 1998 kann in den Veröffentlichungen der amtlichen Statistik nicht zwischen der Kategorie Alleinerziehende und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern unterschieden werden, da die nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht einzeln ausgewiesen werden. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden erst ab 2005 in der amtlichen Statistik als eigene Kategorie aufgeführt; vor diesem Jahr fallen gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit Kindern in die Kategorie „Alleinerziehende“.
Alleinlebende
Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person. Die Alleinlebenden sind eine Untergruppe der Alleinstehenden.
Alleinstehende
Alleinstehende sind Personen, die ohne Ehe- oder Lebenspartner und ohne ledige Kinder in einem Haushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinstehenden Person. So können Alleinstehende als ledige, verheiratet getrennt lebende, geschiedene oder verwitwete Personen in Ein- oder Mehrpersonenhaushalten wohnen.
Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen, beispielsweise in einer Studenten-Wohngemeinschaft oder mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig beziehungsweise seiten-) verwandten Haushaltsmitgliedern leben, beispielsweise Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Cousin oder Cousine. Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet.
Altersjahrmethode
Seit dem Jahr 2000 wird das Alter der Mutter bei der Geburt ihres Kindes über die Altersjahrmethode erfasst. Bei dieser Methode wird das exakte Alter der Mutter ermittelt – im Gegensatz zu dem nach der Geburtsjahrmethode berechneten Alter.
Äquivalenzeinkommen
Das Äquivalenzeinkommen bildet das mit dem Einkommen einhergehende Wohlfahrtspotential für alle Haushaltsmitglieder bei gegebener Haushaltszusammensetzung ab. Das wird gemacht, weil der Einkommensbedarf eines Haushalts zwar mit jedem zusätzlichen Haushaltsmitglied steigt, jedoch nicht proportional zur Zahl der Haushaltsmitglieder. Z.B. braucht ein drei-Personen Haushalt nicht dreimal so viel Wohnfläche und Heizkosten wie ein Einpersonenhaushalt um die gleiche Wohlfahrt zu erreichen.
Äquivalenzeinkommen hier sind berechnet aus den monatlichen verfügbaren Haushaltseinkommen, unter Berücksichtigung der Anzahl und des Alters der Haushaltsmitglieder, entsprechend der OECD-Skala. Vgl. https://www.oecd.org/els/soc/OECD-Note-EquivalenceScales.pdf
Armutsgefährdungsquote
Grundlage für die Berechnung der hier ausgewiesenen Armutsgefährdungsquote ist das äquivalenzgewichtete monatliche Haushalts-Nettoeinkommen. Die Armutsgefährdungsquote wird berechnet als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Einkommensverteilung beträgt. Für die hier ausgewiesenen Armutsgefährdungsquoten wird das Äquivalenzeinkommen anhand der OECD-Äquivalenzskala berechnet und die Armutsschwelle pro Jahr am Median der angegebenen Gebietskörperschaft ermittelt, also z.B. am Median der Einkommensverteilung in Bayern bzw. der Verteilung in Deutschland.
Betreuungsgeld
Das Gesetz zum Bayerischen Betreuungsgeld ist am 22. Juni 2016 in Kraft getreten. Anspruch darauf haben Eltern, die mit ihrem Kind im selben Haushalt in Bayern leben und dieses selbst betreuen und erziehen. Das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat und pro Kind kann vom 15. bis 35. Lebensmonat bezogen werden, rückwirkend ab dem 01.01.2015. Bayerisches Betreuungsgeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld können unabhängig voneinander und gleichzeitig bezogen werden. Das Bayerische Betreuungsgeld wurde ab 01.09.2018 durch das Bayerische Familiengeld abgelöst. Für Lebensmonate eines Kindes, die ab September 2018 begonnen haben, kann kein Betreuungsgeld mehr bezogen werden.
Dezilsgrenzen
Zur Berechnung von Dezilen wird die Stichprobe nach der Größe des betrachteten Merkmals (z.B. Alter oder Einkommen) sortiert und die so geordnete Stichprobe anschließend in zehn gleich große Teile geteilt. Diese Teile werden Dezile genannt. Das 1. Dezil umfasst somit die zehn Prozent der Stichprobe mit den niedrigsten Werten, das 10. Dezil die zehn Prozent mit den höchsten Werten. Die Merkmalswerte (Alter oder Einkommen), die das 1. Dezil und das 9. Dezil vom jeweils nachfolgenden trennen, werden 1. und 9. Dezilsgrenze genannt. Sie werden angegeben, um die Spreizung der Verteilung zu beschreiben.
Durchschnittliches Erstheiratsalter
Das durchschnittliche Erstheiratsalter ist das durchschnittliche Lebensalter am Tag der Eheschließung aller zuvor ledigen Eheleute.
Ehelösung
Dabei handelt es sich um die formelle juristische Auflösung von Ehen. Dies geschieht durch Verwitwung, Ehescheidungen sowie durch gerichtliche Aufhebung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe.
Ehepaare
Seit 01. Oktober 2017 sind gleichgeschlechtliche Paare im Recht eine Ehe zu schließen, gemischtgeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Im Jahr 2018 weisen noch nicht alle verschiedenen Abteilungen der Statistischen Ämter die gleichgeschlechtlichen Ehepaare mit aus: Destatis zählt sie in der Kategorie Ehepaare mit, das Bayerische Statistische Landesamt verfährt uneinheitlich. Seit 2019 werden die Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts auch vom bayerischen Landesamt für Statistik regelmäßig in der Kategorie „Ehen“ ausgewiesen. Gleichgeschlechtliche Ehen die noch im Jahr 2017 geschlossen wurden, werden zu den Zahlen der gleichgeschlechtlichen Ehepaare für 2018 hinzugerechnet.
Ehescheidungen auf 100 Ehen
Als Basis dient die Anzahl der Ehen des vorangegangenen Jahres.
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland ein eigenes Rechtsinstitut für Lebenspartnerschaften von zwei volljährigen nichtverwandten Personen gleichen Geschlechts. Damit sind sie seit 2001 in vielerlei Hinsicht der Ehe gleichgestellt (bspw. im Güterrecht und Sozialrecht). Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus auch eingetragene Lebenspartnerschaften erfragt, wobei sie oftmals nicht als eigene Kategorie ausgewiesen, sondern unter gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften aufgeführt sind.
Seit Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes am 1. Oktober 2017, mit dem die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht wurde, können keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden.
Elterngeld
Das Gesetz zum Elterngeld und der Elternzeit (BEEG) ist seit dem 01.01.2007 in Kraft und regelt u. a. die Höhe und Dauer der Elterngeldzahlung während der Elternzeit. Die Dauer der Elterngeldzahlung beträgt grundsätzlich 12 Monate, über zwei Partnermonate lässt sich der Auszahlungszeitraum des vollen Elterngeldes auf maximal 14 Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes erhöhen. Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Die Höhe des Elterngelds ist einkommensabhängig.
Für Kinder, die nach dem 01.07.2015 geboren wurden, kann mit dem sogenannten Elterngeld Plus die Bezugsdauer des Elterngeldes verdoppelt werden. Entscheiden sich beide Elternteile zeitgleich in Teilzeit zu gehen – mindestens für vier Monate lang parallel und zwischen 25 bis 30 Wochenstunden – erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus außerdem vier zusätzliche Elterngeld Plus Monate.
Erwerbstätige
Als erwerbstätig werden alle Personen bezeichnet, die älter als 15 sind und in der Berichtswoche gegen Bezahlung gearbeitet haben; entweder abhängig beschäftigt, selbständig oder als mithelfendes Familienmitglied. Als Erwerbstätige werden außerdem all jene bezeichnet, die älter als 15 sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen. Erwerbstätige, die wegen Mutterschutz oder Elternzeit nicht gearbeitet haben, zählen zwar zu den Erwerbstätigen, nicht aber zu den realisiert Erwerbstätigen. Erwerbstätige, die wegen wegen Krankheit oder Urlaub nicht gearbeitet haben, zählen zwar zu den realisiert Erwerbstätigen, aber nicht zu den aktiv Erwerbstätigen.
Erwerbstätigenquote
Die Erwerbstätigenquote gibt den Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung bzw. an bestimmten Gruppen der Bevölkerung (Erwerbstätigenquote von Frauen etc.) wieder. Erwerbstätige sind laut dem Mikrozensus bzw. der integrierten Arbeitskräfteerhebung alle Personen, die in der Berichtswoche mindestens eine Stunde gegen Entgelt gearbeitet haben (unabhängig vom rechtlichen Status der Arbeit) sowie alle Personen, die vorübergehend nicht gearbeitet haben (Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit etc.). Als Erwerbstätige zählen aber nicht erwerbslose arbeitssuchende Personen.
Familie
In der amtlichen Statistik sind alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, die in einem Privathaushalt leben, Familien. Das sind also Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften und Alleinerziehende mit ledigen Kindern, unabhängig vom Alter der Kinder oder der leiblichen Elternschaft. Vor 1996 wurde in der amtlichen Statistik das traditionelle Familienkonzept genutzt. Dabei wurden alle Ehepaare mit und ohne Kinder sowie Alleinerziehende mit bzw. ohne Lebenspartner im Haushalt als Familie definiert. Familie ist nicht gleichzusetzen mit Haushalt. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen leben (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern).
Familienbeihilfe
Familien, die kein Landeserziehungsgeld erhalten, etwa weil der anspruchsberechtigte Elternteil über 19 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist, können aus Anlass der Geburt oder Adoptionspflege eines Kindes diese einkommensabhängige Familienbeihilfe erhalten.
Familienerholung
Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, können beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Zuwendungen für die Familienerholung in einer Familienferienstätte in Bayern aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales beantragen.
Familiengeld
Das Familiengeld bündelt das bisherige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld und stockt es auf. Das Bayerische Familiengeld ist ab dem 01.09.2018 gestartet. Für Kinder, die ab dem 01.09.2017 geboren sind, gilt ausschließlich das Bayerische Familiengeldgesetz. Bei Kindern, die vom 01.10.2015 bis zum 31.08.2017 geboren sind, gilt eine Übergangsregelung. Das Familiengeld ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Betreuungsform. Familiengeld kann für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr beantragt werden.
Geburtenfolge
Die Geburtenfolge entspricht der Nummer der Geburt im Leben einer Frau. Im Zeitraum 2000‒2008 werden nur Kinder berücksichtigt, die eine Frau in der aktuell bestehenden Ehe zur Welt gebracht hat (eheliche Geburtenfolge). Seit 2009 wird zusätzlich die biologische Geburtenfolge ermittelt.
Geburtenziffer
Die rohe Geburtenziffer gibt das Verhältnis der Anzahl der Geburten zur Bevölkerungsgröße an. In der Regel wird dabei ausgewiesen, wie viele Kinder je 1.000 Einwohner innerhalb eines Jahres geboren wurden. Die altersspezifische Geburtenziffer zeigt die Relation zwischen der Zahl der von Müttern eines bestimmten Alters geborenen Kinder und der Zahl aller Frauen dieses Alters. Die altersspezifische Geburtenziffer gibt somit an, wie viele Kinder jede Frau eines bestimmten Jahrgangs im Durchschnitt in dem Jahr geboren hat. Durch die Addition der altersspezifischen Geburtenziffern wird die zusammengefasste Geburtenziffer berechnet. Sie ist ein Maß zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens und gibt an, wie viele Kinder eine Frau durchschnittlich in ihrem Leben bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen, die im betrachteten Kalenderjahr zwischen 15 und 49 Jahre alt sind. Die zusammengefasste Geburtenziffer berechnet sich nach der Geburtsjahrmethode, d.h. das Alter der Mutter wird berechnet als Differenz zwischen dem Geburtsjahr des Kindes und dem Geburtsjahr der Mutter.
Geburtsjahrmethode
Bis zum Jahr 2000 wurde das Alter der Mutter bei der Geburt nach der Geburtsjahrmethode berechnet, d.h. als Differenz zwischen dem Geburtsjahr des Kindes und dem der Mutter. Einer Frau wird damit bereits zu Beginn des Jahres, in dem ihr Kind geboren wird, das Alter zugewiesen, das sie in dem Jahr erreichen wird, unabhängig davon, in welchem Monat sie Geburtstag hat. Nach dieser Methode wurde eine 1979 geborene Frau, die im Januar 1997 ein Kind bekam, nicht als minderjährige Mutter erfasst, auch wenn sie erst im Dezember volljährig wurde.
Geringfügige Beschäftigung
Bei einer geringfügigen Beschäftigung handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis mit gesetzlich definiertem Höchstbetrag (auch Minijob oder 450-Euro-Job). Geringfügig beschäftigte Personen sind nach deutschem Recht nicht sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Eine Befreiung von der Rentenversicherung ist möglich.
Haushalt
Als (Privat-)Haushalt wird jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) bezeichnet sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter/innen). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören (zum Beispiel Austauschschüler/innen). Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (zum Beispiel den Haushalt der Anstaltsleitung). Haushalte mit mehreren Wohnsitzen (Wohnungen am Haupt- und einem oder mehreren Nebenwohnsitzen) werden an jedem Wohnsitz gezählt. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen leben (zum Beispiel ein Ehepaar und deren erwachsene Tochter mit Partner und Kind).
Kinder
Die amtliche Statistik definiert Kinder als ledige Kinder, die bei ihren Eltern (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern) in einem Haushalt leben, unabhängig vom Alter der Kinder.
Kindergärten
Kindergärten sind laut dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung richtet.
Kinderhorte
Horte sind laut dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet.
Kinderkrippen
Kinderkrippen sind laut dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richtet.
Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dazu zählen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder.
Kindertagespflege
Tagespflege ist laut dem Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Umfang von durchschnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten.
Landeserziehungsgeld
Das Landeserziehungsgeld war eine bedarfsgeprüfte Leistung, die berechtigte Familien direkt im Anschluss an den Bezug des Elterngeldes erhielten. Voraussetzung für den Bezug des Landeserziehungsgeldes war zudem, dass keiner bzw. keiner vollen Erwerbstätigkeit (höchstens 30 Wochenstunden) nachgegangen wird. Das Bayerische Landeserziehungsgeldgesetz wurde am 01.08.2018 durch das Bayerische Familiengeld abgelöst.
Landesstiftung „Mutter und Kind“
Die Landesstiftung „Mutter und Kind“ hilft seit 1978 Schwangeren und Müttern, die sich in einer unverschuldeten Notlage befinden, falls gesetzliche Leistungen nicht ausreichen. Finanzielle Hilfen können u.a. Alleinerziehende und kinderreiche Familien beantragen.
Lebensform
Lebensformen in der amtlichen Statistik befinden sich innerhalb von Privathaushalten am Hauptwohnsitz. Seit 1998 wird mit dem (1996 eingeführten) Lebensformkonzept zwischen partnerschaftlichen Lebensformen (Ehepaare, nichteheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder) und nichtpartnerschaftlichen Lebensformen (Alleinerziehende und Alleinstehende) unterschieden. In einem Haushalt können mehrere Lebensformen leben.
Lebensgemeinschaft
Als Lebensgemeinschaften bezeichnet die amtliche Statistik partnerschaftliche Lebensformen, die in einem gemeinsamen Privathaushalt leben. Bis 2004 wurden in der amtlichen Statistik nur gemischtgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gezählt, seit 2005 auch gleichgeschlechtliche. Als nichteheliche Lebensgemeinschaften werden gemischtgeschlechtliche Paare bezeichnet, die unverheiratet in einem Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Seit 2005 werden gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in den Veröffentlichungen der amtlichen Statistik unter Lebensgemeinschaften geführt, wobei nicht differenziert wird, ob es sich um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt. Die Beantwortung der Frage nach der Lebenspartnerschaft ist im Mikrozensus freiwillig.
Migrationshintergrund
Im Mikrozensus bezeichnet Familie mit Migrationshintergrund eine Familie, bei der mindestens eine Person (nicht jedoch die ledigen Kinder) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhielt oder Spätaussiedler ist, unabhängig davon, ob die Person zugewandert ist oder in Deutschland geboren wurde. Im Mikrozensus bezeichnet Person mit Migrationshintergrund eine Person, auch ein Kind, wenn sie selbst eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhielt oder Spätaussiedler/in ist, wenn ein Elternteil Spätaussiedler/in ist, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhielt oder eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, unabhängig davon, ob die Person oder ihre Eltern zugewandert sind oder in Deutschland geboren wurden.
Öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung
Unter der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung werden in Bayern alle Formen der Kinderbetreuung verstanden, welche nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gefördert werden. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege.
Rohe Geburtenziffer
Siehe "Geburtenziffer".
Teilzeitquote
Teilzeitquote bezeichnet den Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den Erwerbstätigen. Teilzeit-erwerbstätigkeit wird im Mikrozensus zunächst an der Selbsteinstufung der Befragten festgemacht. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit 1 bis einschließlich 24 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen werden. Bei Personen mit Angabe von 25 bis einschließlich 36 Wochenarbeitsstunden bleibt die vorgenommene Selbsteinstufung erhalten.
Unterhaltsvorschussleistungen
Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bis zu 12 Jahre alte Kinder – unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr –, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil bzw. Waisenbezüge erhalten.
Zufriedenheit
Subjektive Zufriedenheit ist ein alternatives Wohlfahrtsmaß, das im Sozio-ökonomischen Panel 11 Abstufungen hat, von 0 bis 10. Größere Zufriedenheit wird mit größeren Zahlen abgebildet. Es wird sowohl nach der Lebenszufriedenheit als auch nach verschiedenen Bereichszufriedenheiten, z.B. der Zufriedenheit mit dem Einkommen, gefragt.
Zusammengefasste Geburtenziffer eines Kalenderjahres
Siehe "Geburtenziffer".