Bayerisches Landeserziehungsgeld - Bewertung und Wünsche (Elternbefragung)

Die Befragung der Eltern über das Landeserziehungsgeld hat zum Ziel, die Wirkungsweise dieser Familienleistung, ihren Einfluss auf Entscheidungen der Eltern und die wirtschaftliche Lebenssituation der Familien zu untersuchen. Eruiert werden soll auch, aus welchen Gründen auf eine Antragstellung verzichtet wird und welche Bedeutung eine Ablehnung des Antrages hat – beispielsweise für die Berufsrückkehr der Eltern und für die Arrangements bei der Kinderbetreuung. Weiterhin soll in Erfahrung gebracht werden, wie die Eltern das Landeserziehungsgeld beurteilen und welche Verbesserungswünsche sie an diese familienpolitische Maßnahme haben.

Fragestellung und Zielsetzung des Projekts

Bayern zahlt als eines von vier Bundesländern bereits seit 1989 ein eigenes Landeserziehungsgeld. Das Landeserziehungsgeld ist eine vom Freistaat bereit gestellte Ergänzung zum Elterngeld auf Bundesebene. Es soll den Eltern mehr Entscheidungsspielraum in Bezug auf die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit gewähren. Das Landeserziehungsgeld beträgt derzeit für das erste Kind 150 EUR, für das zweite Kind 200 EUR und für jedes weitere Kind 300 EUR monatlich. Es wird unmittelbar im Anschluss an den Elterngeldbezug gewährt, für das erste Kind für sechs Monate und für jedes weitere Kind für zwölf Monate, längstens jedoch bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes. Für den Vollzug ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales zuständig. Das Landeserziehungsgeld ist eine vom Familieneinkommen abhängige Leistung. Die Quote der Inanspruchnahme betrug in den ersten Jahren der Einführung dieser Leistung 63%. Durch kontinuierliche Einkommensverbesserungen der Familien und gleichbleibenden Einkommensgrenzen sank dieser Anteil auf 43,9% für die im Jahr 2004 geborenen Kinder.

Vorgehensweise

Zur Bearbeitung dieser Fragestellungen wird zum einen eine standardisierte schriftliche Befragung eingesetzt, welche grundsätzlich alle Eltern im Freistaat anspricht, die das Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen können. Zusätzlich werden qualitative leitfadengestützte Interviews mit Eltern aus allen drei genannten Gruppen geführt, um die Inhalte zu vertiefen.

Der Zugang zu den Eltern erfolgt über das Zentrum Bayern Familie und Soziales, welches den Fragebogen an 10.000 Familien versendet. Als Anreiz zur Teilnahme an der Studie werden insgesamt 100 Preise unter den teilnehmenden Familien verlost. Die drei ersten Preise sind jeweils eine Woche Aufenthalt in einer bayerischen Familienferienstätte für die gesamte Familie. Weitere 97 Familien erhalten je ein T-Shirt für das Kind, auf das in der Befragung Bezug genommen wird. nach oben

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Projektinfo

Das Projekt wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Laufzeit: 2/2009 bis 2/2010

Projektleitung: Dr. Marina Rupp, Dipl.-Soz. Harald Rost

Projektbearbeitung: Dipl.-Soz. Loreen Beier, Dipl.-Psych. Pia Bergold, Dipl.-Soz. Andrea Dürnberger

Veröffentlichungen

Marina Rupp & Loreen Beier: Eltern beurteilen das Bayerische Landeserziehungsgeld. Bamberg: Staatsinstitut für Familienforschung, ifb-Materialien 7-2009