Alleinerziehende

Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner:in zusammen mit Kindern jeden Alters in einem Haushalt leben (bis 2019 wurden in der amtlichen Statistik nur ledige Kinder berücksichtigt). Vor 1996 kann in der amtlichen Statistik nicht zwischen den Kategorien „Alleinerziehende“ und „nicht­eheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern“ unterschieden werden, da die nicht­ehelichen Lebensgemeinschaften nicht einzeln erfasst wurden.

Alleinlebende

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben, ungeachtet des Familien­standes. Die Alleinlebenden sind eine Untergruppe der Alleinstehenden.

Alleinstehende

Alleinstehende sind Personen, die in einem Haushalt ohne Ehe- oder Lebenspartner:in und ohne Kinder leben (bis 2019: ohne ledige Kinder). Der Familienstand ist dabei unerheblich; Alleinstehende können ledig, verheiratet getrennt lebend, geschie­den oder verwitwet sein und in Ein- oder Mehrpersonenhaushalten wohnen. Sie können sich den Haushalt mit nichtverwandten Personen teilen (beispiels­weise in einer Studierenden-Wohngemeinschaft) oder mit nicht geradlinig verwand­ten Personen (Tante, Bruder oder Cousine). Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet.

Altersjahrmethode

Seit dem Jahr 2000 wird das Alter der Mutter bei der Geburt ihres Kindes über die Altersjahr­methode erfasst. Bei dieser Methode wird das exakte Alter der Mutter bei der Geburt ihres Kindes ermittelt und zwar basierend auf den Angaben zu Geburtsjahr und –monat des Kindes und der Mutter – im Gegensatz zu dem nach der Geburtsjahrmethode berechneten Alter.

Äquivalenzeinkommen

Das Äquivalenzeinkommen bildet das mit dem Einkommen einhergehende Wohlfahrtspoten­tial für alle Haushaltsmitglieder bei gegebener Haushaltszusammensetzung ab. Es handelt sich um eine fiktive Rechengröße, die das bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen der Haushaltsmitglieder erfasst. Dieses Kon­zept wird angewendet, weil der Einkommensbedarf eines Haushalts zwar mit jedem zusätzli­chen Haus­haltsmitglied steigt, jedoch nicht proportional zur Zahl der Haushaltsmitglieder. Z. B. braucht ein Dreipersonenhaushalt nicht dreimal so viel Wohnfläche wie ein Einper­sonen­haushalt, um die gleiche Wohlfahrt zu erreichen und auch bei den Verbrauchskosten ergeben sich Einspareffekte durch das Zusammenleben. Äquivalenzeinkommen werden be­rechnet aus den monatlichen verfügbaren Haushaltseinkommen, unter Berücksichtigung der Anzahl und des Alters der Haushaltsmitglieder, entsprechend der OECD-Skala (vgl. https://www.oecd.org/els/soc/OECD-Note-EquivalenceScales.pdf).

 

Armutsgefährdungsquote

Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut; sie bildet den Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Bevölkerung ab. Grundlage für die Berechnung ist das äquivalenzgewichtete monatliche Haushalts-Nettoeinkommen. Die Armutsgefähr­dungsquote wird berechnet als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Einkommensverteilung beträgt. Für die in diesem Band ausgewiesenen Armutsgefährdungsquoten wird das Äquivalenzeinkommen anhand der OECD-Äquivalenzskala berechnet und die Armutsgefährdungsschwelle pro Jahr am Median der angegebenen Gebietskörperschaft ermittelt, also z. B. am Median der Einkommens­ver­teilung in Bayern bzw. der Verteilung in Deutschland.

Betreuungsgeld

Das Bayerische Betreuungsgeld wurde im Juni 2016 beschlossen. An­spruch darauf hatten Eltern, die mit ihrem Kind im selben Haushalt in Bayern lebten, es selbst betreuten und für dieses Kind keinen Platz in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung in Anspruch nahmen. Bayerisches Betreuungsgeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld konnten unabhängig voneinander und gleichzeitig bezogen werden. Im September 2018 wurden beide Leistungen durch das Bayerische Familiengeld abgelöst.

Dezilsgrenzen

Zur Berechnung von Dezilen wird die Stichprobe nach der Größe des betrachteten Merkmals (z. B. Alter oder Einkommen) sortiert und die so geordnete Stichprobe anschließend in zehn gleich große Teile geteilt. Diese Teile werden Dezile genannt. Das 1. Dezil umfasst somit die zehn Prozent der Stichprobe mit den niedrigsten Werten, das 10. Dezil die zehn Prozent mit den höchsten Werten. Die Merkmalswerte (Alter oder Einkommen), die das 1. Dezil und das 9. Dezil vom jeweils nachfolgenden trennen, werden 1. und 9. Dezilsgrenze genannt. Sie wer­den angegeben, um die Spreizung der Verteilung zu beschreiben.

Durchschnittliches Erstheiratsalter

Das durchschnittliche Erstheiratsalter ist das durchschnittliche Lebensalter am Tag der Ehe­schließung aller zuvor ledigen Eheleute.

Ehelösung

Hierbei handelt es sich um die Auflösung von Ehen entweder durch den Tod einer Ehepartnerin bzw. eines Ehepartners oder durch ein gerichtliches Urteil, also durch Ehescheidung, durch gerichtliche Aufhebung der Ehe oder Nichtigkeitserklärung der Ehe.

Ehepaare

Verheiratet zusammenlebende Personen. Bis einschließlich 2017 werden nur gemischtgeschlechtliche Ehen erfasst. Seit 1. Oktober 2017 sind gleichgeschlechtliche Paare im Recht eine Ehe zu schließen, gemischtgeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Ab dem Jahr 2018 werden entsprechend auch Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts in der Kategorie Ehe ausgewiesen. Gleichgeschlechtliche Ehen, die noch im Jahr 2017 geschlossen wurden, werden dem Jahr 2018 zugeordnet.

Ehescheidungen auf 100 Ehen

Als Basis dient die Anzahl der Ehen desselben Jahres.

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland ein eigenes Rechtsinstitut für Lebenspartnerschaften von zwei volljährigen nicht­verwandten Personen gleichen Geschlechts. Damit sind sie seit 2001 in vielerlei Hinsicht der Ehe gleichgestellt (bspw. im Güterrecht und Sozialrecht). Ab dem Jahr 2006 werden im Mikrozensus auch eingetragene Lebenspartnerschaften erfragt, wobei sie oftmals nicht als eigene Kategorie ausgewiesen, sondern unter gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften aufgeführt sind. Seit Inkrafttreten des Eheöffnungsgesetzes am 1. Oktober 2017, mit dem die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht wurde, können keine eingetragenen Lebenspartner­schaften mehr begründet werden.

Elterngeld

Elterngeld ist im Wesentlichen eine Einkommensersatzleistung für Eltern, die in der ersten Zeit nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken, um ihr Kind zu betreuen und zu erziehen. Das Gesetz zum Elterngeld und der Elternzeit (BEEG) ist seit dem 01.01.2007 in Kraft und regelt u.a. die Höhe und Dauer der Elterngeldzahlung während der Elternzeit. Die Höhe des Elterngelds ist grundsätzlich einkommensabhängig; darüber hinaus aber auch abhängig von der Ausgestaltung der Erwerbsunterbrechung, bzw. –reduktion. Die Bezugsdauer des Elterngeldes hängt u.a. davon ab, ob ein oder beide Elternteile ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen/reduzieren und davon, ob sie ihre Erwerbstätigkeit parallel oder sukzes­sive reduzieren. Die Bezugsdauer variiert somit stark, sie reicht maximal zum 32. Lebens­monat des Kindes. Entsprechend kann die Statistik der vollendeten Elterngeldbezüge auch erst nach Ablauf dieser theoretischen maximalen Bezugsdauer erstellt werden.

Erwerbstätige

Als erwerbstätig werden alle Personen ab 15 Jahren bezeichnet, die im Berichts­zeitraum mindestens eine Stunde gegen Bezahlung gearbeitet haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer:innen einschließlich Soldat:innen), oder selbständig, freiberuflich bzw. als (unbezahltes) mithelfendes Familienmitglied tätig sind. Als Erwerbstätige werden sie auch dann bezeichnet, wenn sie vorübergehend beispielsweise wegen Krankheit oder Elternzeit, nicht arbeiten. Erwerbstätige, die wegen Mutter­schutz oder Elternzeit nicht gearbeitet haben, zählen zwar zu den Erwerbstätigen, nicht aber zu den realisiert Erwerbstätigen. Erwerbstätige, die wegen Krankheit oder Urlaub nicht gearbeitet haben, zählen zwar zu den realisiert Erwerbstätigen, aber nicht zu den aktiv Erwerbstätigen.

Erwerbstätigenquote

Die Erwerbstätigenquote gibt den Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung bzw. an bestimmten Gruppen der Bevölkerung (Erwerbstätigenquote von Frauen etc.) an.

Familie

Familien sind in der amtlichen Statistik alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, die in einem Privathaushalt leben. Das sind also gemischt- und gleichgeschlechtliche Ehepaare und Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften sowie Alleinerziehende mit Kindern im Haushalt (bis 2019 wurden nur ledige Kinder berücksichtigt), unabhängig vom Alter der Kinder und unabhängig von der leiblichen Elternschaft. Vor 1996 wurde in der amtlichen Statistik das traditionelle Familienkonzept genutzt. Dabei wurden alle Ehepaare mit und ohne ledige Kinder sowie Allein­erziehende mit ledigen Kindern und mit bzw. ohne Lebenspartner:in im Haushalt als Familie definiert. Familie ist nicht gleichzusetzen mit Haushalt. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen leben (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine allein­erziehende Mutter mit Kindern).

Familienbeihilfe

Familien, die kein Landeserziehungsgeld erhielten, etwa, weil der anspruchsberechtigte Eltern­teil über 19 Stunden wöchentlich erwerbstätig war, konnten aus Anlass der Geburt oder Adoptions­pflege eines Kindes eine einkommensabhängige Familienbeihilfe erhalten.

Familienerholung

Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, können beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Zuwendungen für die Familienerholung in einer Familienferienstätte in Bayern aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales beantragen.

Familiengeld

Das Bayerische Familiengeld bündelt das bisherige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld und stockt es auf. Das Familiengeld wird unabhängig von Einkommen, Erwerbstätigkeit und Betreuungsform an Eltern von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr ausgezahlt.

Geburtenfolge

Die Geburtenfolge meint die Abfolge von Geburten im Leben einer Frau. Bis 2008 wurden in der Geburtenstatistik nur Kinder berücksichtigt, die eine Frau in der zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden Ehe zur Welt gebracht hat (eheliche Geburtenfolge). Seit 2009 wird vorrangig die biologische Geburten­folge ermittelt, die die tatsächliche Abfolge der geborenen Kinder im Leben einer Frau erfasst.

Geburtenziffer

Die rohe Geburtenziffer gibt das Verhältnis der Anzahl der Geburten zur Bevölkerungsgröße an. In der Regel wird dabei ausgewiesen, wie viele Kinder je 1.000 Einwohner:innen innerhalb eines Jahres geboren wurden. Die altersspezifische Geburtenziffer zeigt die Relation zwischen der Zahl der von Müttern eines bestimmten Alters geborenen Kinder und der Zahl aller Frauen dieses Alters. Die altersspezifische Geburtenziffer gibt somit an, wie viele Kinder jede Frau eines bestimmten Jahrgangs im Durchschnitt in dem Jahr geboren hat. Durch die Addition der altersspezifischen Geburtenziffern wird die zusammengefasste Geburtenziffer berechnet. Sie ist ein Maß zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens und gibt an, wie viele Kinder eine Frau durchschnittlich in ihrem Leben bekommen würde, wenn ihr Geburten­verhalten so wäre wie das aller Frauen, die im betrachteten Kalenderjahr zwischen 15 und 49 Jahre bzw. zwischen 15 und 44 Jahren alt sind.

Geburtsjahrmethode

Bei der Geburtsjahrmethode wird das Alter der Mutter bei Geburt eines Kindes als Differenz zwischen dem Geburtsjahr des Kindes und dem der Mutter berechnet. Einer Frau wird damit bereits zu Beginn des Jahres, in dem ihr Kind geboren wird, das Alter zugewiesen, das sie in dem Jahr erreichen wird, unabhängig davon, in welchem Monat sie Geburtstag hat. Nach dieser Methode wurde eine 1979 geborene Frau, die im Januar 1997 ein Kind bekam, nicht als minderjährige Mutter erfasst, auch wenn sie erst im Dezember voll­jährig wurde.

Geringfügige Beschäftigung

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) handelt es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt unterhalb der gesetzlich festgelegten Geringfügigkeitsgrenze liegt oder um eine kurzfristige Beschäftigung, bei der die Beschäftigungsdauer im Laufe eines Jahres nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage beträgt. Die entsprechende Frage im Mikrozensus umfasst auch die „Ein-Euro-Jobs“ im Rahmen des ALG II-Bezugs. Geringfügig beschäftigte Perso­nen sind nach deutschem Recht nicht sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung). Eine Befreiung von der Rentenversicherung ist möglich. Geringfügig Beschäftigte erwerben mit dieser Beschäftigung keine Anwartschaften in (Renten-,) Pflege- und Arbeitslosigkeitsversicherung.

Haushalt

Jede Einheit aus zusammen wohnenden und wirtschaftenden Personen wird als (Privat-) Haushalt bezeichnet; das können Einpersonenhaushalte (auch Untermieter:innen) sein oder auch Mehrpersonenhaushalte. Zum Haushalt können verwandte aber auch familien­fremde Personen gehören (zum Beispiel Austauschschüler:innen). Gemeinschafts­unterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (zum Bei­spiel den Haushalt der Anstaltsleitung). In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen leben (zum Beispiel ein Ehepaar und deren erwachsene Tochter mit Partner und Kind).

Kinder

Die amtliche Statistik definiert Kinder unabhängig vom Alter als Personen, die ohne Lebenspartner:in und ohne eigene Kinder mit mindestens einem Elternteil (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern) in einem Haushalt zusammenleben. Bis 2019 wurden Kinder in der amtlichen Statistik nur als Kinder berücksichtigt, wenn sie ledig waren.

Kindergärten

Kindergärten sind laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Kindertages­einrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung richtet.

Kinderhorte

Kinderhorte sind laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Schulkinder richtet.

Kinderkrippen

Kinderkrippen sind laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Kinder­tages­einrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richtet.

Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen sind laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dazu zählen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder.

Kindertagespflege

Tagespflege ist laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson im Umfang von durch­schnittlich mindestens 10 Stunden wöchentlich pro Kind in geeigneten Räumlichkeiten.

Landeserziehungsgeld

Das Bayerische Landeserziehungsgeld (vgl. BayLErzGG) war eine einkommensgeprüfte Unterstützungsleistung, die direkt an den Bezugszeitraum des Elterngeldes anschloss. Voraussetzung für den Bezug des Landeserziehungsgeldes war zudem, dass keiner vollen Erwerbstätigkeit (höchstens 30 Wochenstunden) nachgegangen wurde. Das Bayerische Landeserziehungsgeld wurde zum 01.09.2018 durch das Bayerische Familiengeld abgelöst.

Landesstiftung „Mutter und Kind“

Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ unterstützt Schwangere, kinderreiche Familien und Alleinerziehende, die sich in einer unverschuldeten Notlage befinden, falls gesetzliche Leistungen nicht ausreichen.

Lebensform

Das Lebensformkonzept der amtlichen Statistik erfasst die sozialen Beziehungen der Personen innerhalb eines Haushalts entlang der zwei Achsen Elternschaft und Partnerschaft. Nach dem 1996 eingeführten Lebensformkonzept wird zwischen partnerschaftlichen Lebensformen (gemischt – und gleich­geschlechtlichen Ehepaaren / Lebens­gemeinschaften, ab 2006 zusätzlich eingetragene Lebenspartnerschaften) mit und ohne Kinder und nichtpartnerschaftlichen Lebensformen mit und ohne Kinder (Alleinerziehende und Alleinstehende) unterschieden. In einem Haushalt können mehrere Lebensformen leben.

Lebensgemeinschaft

Als Lebensgemeinschaften bezeichnet die amtliche Statistik partnerschaftliche Lebensfor­men (gleichgeschlechtlich oder gemischtgeschlechtlich), bei welchen die Partner:innen  unverheiratet sind. Bis zum Mikrozensus 2016 wurden gemischtgeschlechtliche Lebensgemeinschaften als nichteheliche Lebensgemeinschaften bezeichnet. Die Frage nach der Lebenspartnerschaft wird im Mikrozensus seit 1996 gestellt, bis 2016 war ihre Beantwortung freiwillig.

Migrationshintergrund

Im Mikrozensus bezeichnet Person mit Migrationshintergrund eine Person, auch ein Kind, wenn sie selbst eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehö­rigkeit durch Einbürgerung oder Adoption durch einen deutschen Elternteil erhielt oder Spätaussiedler:in ist, bzw., wenn mindestens ein Elternteil Spät­aus­siedler:in ist, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Adoption erhielt oder eine aus­län­dische Staatsangehörigkeit hat, unabhängig davon, ob die Person oder ihre Eltern zuge­wan­dert sind oder in Deutschland geboren wurden.

Öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung

Unter der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung werden in Bayern alle Formen der Kinderbetreuung verstanden, welche nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreu­ungs­gesetz gefördert werden. Dazu gehören Kindertageseinrichtungen und die Kindertages­pflege.

Rohe Geburtenziffer

Siehe "Geburtenziffer".

Teilzeitquote

Teilzeitquote bezeichnet den Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den Erwerbstätigen. Teilzeitbeschäftigt sind Personen, die wöchentlich weniger Stunden arbeiten, als es in ihrer Branche/ihrem Betrieb im Rahmen einer Vollzeitbeschäftigung üblich ist. Teilzeiterwerbstätigkeit wird im Mikrozensus auf Basis einer Selbsteinstufung der Befragten fest­ge­macht.

Unterhaltsvorschussleistungen

Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen haben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bis zu 12 Jahre alte Kinder – unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder bis zum voll­en­deten 18. Lebensjahr –, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil bzw. Waisenbezüge erhalten.

Zufriedenheit

Subjektive Zufriedenheit ist ein alternatives Wohlfahrtsmaß, im Sozio-oekonomischen Panel erfasst mit einer 11-stufigen Skala von 0 (ganz und gar unzufrieden) bis 10 (ganz und gar zufrieden). Größere Zufriedenheit wird mit größeren Zahlen abgebildet. Es wird sowohl nach der Lebenszufriedenheit als auch nach verschiedenen Bereichszufriedenheiten, z.B. der Zufrie­denheit mit dem Einkommen, gefragt.

Zusammengefasste Geburtenziffer eines Kalenderjahres

Siehe "Geburtenziffer".

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Info

Diese Rubrik wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

Kontakt: susanne.elsas@ifb.uni-bamberg.de

Glossar

Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar erläutert.